Rückerstattung der Versandkosten bei Internetgeschäften

Macht ein Kunde nach einem Online-Kauf von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so kann er vom Käufer die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann er darüber hinaus aber gleichfalls die Kosten für die Hinsendung der Ware vom Anbieter ersetzt verlangen. Bisher war der Ersatz dieser Kosten im deutschen Recht nicht vorgesehen, wohl aber in einer Richtlinie des europäischen Parlaments, welche aufgrund der europarechtlichen Verknüpfungen auch im deutschen Recht berücksichtigt werden muss.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH 8 ZR 268 07 vom 01.10.2008
Normen: §§ 346 I, 312d, 355 BGB, Richtlinie 97,7,EG
[bns]