Rechtsgebiete
Herr Rechtsanwalt Rochlitz bearbeitet in unserem Hause vorwiegend folgende Rechtsgebiete:
Das Strafrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung menschlichen Verhaltens befasst. Hierbei sollen Strafnormen Menschen davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu verletzen. In Deutschland ist dies im Wesentlichen im Strafgesetzbuch aber auch in zahlreichen Nebengesetzen geregelt.
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Gesetzesübertretung jedoch noch keine Straftat. Für sie sieht das Gesetz daher eine Ahndung in Form einer Geldbuße oder im Falle von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch ein Fahrverbot vor.
Der Begriff Sportrecht umfasst Teilaspekte des Vereinsrechtes, des Arbeitsrechtes, des Gesellschaftsrechtes, des Wirtschaftsrechtes, des Verwaltungsrechtes, des Strafrechtes und des Rechtes von oder gegenüber Sportverbänden oder Sportlern.
Das Rehabilitationsrecht beschäftigt sich mit der Rehabilitierung von Personen, die in der ehemaligen DDR aus politischen Gründen verfolgt und inhaftiert wurden.
Von Herrn Rechtsanwalt Kretschmer werden in unserem Hause folgende Rechtsgebiete betreut:
Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechtes und regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Besondere Schwerpunkte stellen hierbei die Bereiche Eheschließung, Trennung und Scheidung sowie Unterhalts- und Sorgerechtsfragen dar.
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie deren Koalitionen. Trotz einiger Bemühungen wurde bisher ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch nicht geschaffen, vielmehr finden sich die Regelungen in zahllosen Einzelgesetzen verstreut.
Das Erbrecht befasst sich mit dem Übergang von Eigentum oder Vermögen eines Verstorbenen auf eine oder mehrere andere Personen.
Herrn Rechtsanwalt Vogel können Sie in unserem Hause mit Mandaten zu folgenden Rechtsgebieten betrauen:
öffentliches und privates Baurecht
Als Baurecht wird die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche das Bauen betreffen, bezeichnet. Üblicherweise wird das Baurecht in privates Baurecht und öffentliches Baurecht unterschieden.
Mit dem Baurecht verknüpft ist das Architektenrecht. Es regelt jedoch speziell die Rechte und Pflichten von Architekten und Ingenieuren und ihre Beziehungen zu Auftraggebern und Bauherren.
Das Maklerrecht ist ein Teil des Zivilrechtes, welches die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Makler regelt, wobei es regelmäßig Aufgabe des Maklers ist, für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines solchen zu sorgen und er hierfür eine Vergütung, den Maklerlohn erhält.
Das Mietrecht beschäftigt sich mit der Überlassung einer Sache an eine andere Person gegen Entgelt.
Der Bereich des Immobilienrechtes beschreibt sämtliche Rechtsvorgänge, welche mit Immobiliarvermögen im Zusammenhang stehen. Dies betrifft Aspekte des Immobilienerwerbes, des Werkvertragsrechtes, des Wohnungseigentumsrechtes, des Wohnungs- und Gewerberaummietrechtes, des Grundstücksrechtes, des Pachtrechtes, des Maklerrechtes und des Bauträgerrechtes.
Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es stellt ein sehr komplexes Rechtsgebiet dar und beinhaltet Vorschriften aus dem öffentlichen Recht als auch dem privaten Recht. Die wesentlichen Punkte sind hierbei die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und das Verkehrsunfallrecht und das Straßenverkehrsgesetz.
Darüber hinaus betreut Rechtsanwalt Vogel die Inkassoabteilung unseres Hauses.
Frau Rechtsanwältin Krapf ist in unserem Hause vorwiegend in folgenden Rechtsgebieten tätig:
Das Verwaltungsrecht ist der Oberbegriff für alle Gesetze, die das Verhältnis des Staates in Form der Verwaltungsbehörden zum Bürger regeln. Darüber hinaus finden sich im Verwaltungsrecht eine Vielzahl von Vorschriften, die sich mit dem Weg der Entscheidungsfindung der Verwaltung oder auch den verschiedenen Möglichkeiten der Entscheidungsfindung befassen.
Öffentliches Dienstrecht im Allgemeinen und Beamtenrecht im Besonderen bilden eine komplexe und durch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und der Arbeitsgerichte schwierige Rechtsmaterie.
Ein effektiver Rechtsschutzsetzt nicht nur die Kenntnis der einschlägigen Gesetze und Vorschriften voraus; er erfordert auch eine hohe Sensibilität im Umgang mit Dienstbehörden.
Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht
Das gesamte Gebiet des Schul-, Hochschul- und Prüfungsrechts zeichnet sich durch ein Geflecht zwischen bundes- und landesspezifischen Regelungen aus. Hierunter gehören u. a. der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, die Wahl der Grundschule, der Besuch allgemeinbildender oder beruflicher Schulen sowie die Aufnahme und der Abschluss einer Hochschulausbildung.
Vertragsprüfung und Produkthaftung
Verträge werden zwischen den Vertragspartner zwar individuell verhandelt, es müssen dabei aber immer die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Gerade für Unternehmen ist es wichtig Verträge abgeschlossen zu haben, die zum einen wirksam sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen und zum anderen aber auch inhaltlich die gewünschte Risikominimierung bzw. Haftungsverschiebung enthalten.
Neben den klassischen Baurechtsfällen steht häufig die Zulässigkeit von Fachplanungen (Bebauungspläne, Planfeststellungsbeschlüsse, imissionsschutzrechtliche Genehmigungen) im Streit. Aus dem Blickwinkel der Gemeinden, des Vorhabenträgers bzw. Anlagenbetreibers ist eine möglichst frühzeitige anwaltliche Beratung im Vorfeld zur Planaufstellung bzw. Antragstellung unbedingt ratsam. Auch Betroffene, die sich gegen solche Vorhaben effektiv zur Wehr setzen möchten, sind gut beraten, sich möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Gemeinden, Städte, Kreise oder Verbände können von bestimmten Personen und Unternehmen Abgaben fordern. Diese Abgaben splitten auf in Gebühren, Steuern und Beiträge. Die Bundesländer haben zur Ausgestaltung der Kommunalabgaben eigene Kommunalabgabengesetze (KAG) erlassen, dementsprechend existieren regionale Unterschiede. Für Thüringen besonders spannend bleibt die Frage, inwieweit Ausbaubeiträge weiterhin erhoben werden dürfen bzw. „müssen“.