Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) Erfurt

Die Rechte zwischen Wohnungseigentümern in einer Gemeinschaftsanlage und die Rechtsbeziehung zwischen diesen und dem Verwalter sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Das WEG regelt hierbei insbesondere:

  • die Begründung des Wohnungseigentums
  • die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  • die Verwaltung des Wohnungseigentumsrechts
  • das Wohnungserbbaurecht
  • das Dauerwohnrecht

Das Wohnungseigentumsrecht hat daneben insbesondere bei der Begründung der erstmaligen Herstellung von Wohnungseigentum eine enge Beziehung zum Baurecht.

Typische Rechtsfragen sind in diesem Zusammenhang:

  • die Begründung des Wohnungseigentums (Bildung, Umwandlung, Bauträgervertrag)
  • die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander (Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnungen)
  • die Verwaltung des Wohnungseigentums
  • Besonderheiten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Wohnungseigentum
  • Unsicherheiten bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum,
  • Durchführbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen, 
  • Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen, 
  • Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung,
  • Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung,
  • Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung,
  • Wohnungseigentümer in der Insolvenz
  • Entzug des Wohnungseigentums
  • Zwangsverwaltung/ Zwangsversteigerung

Ansprechpartner für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:

Rechtsanwalt Torsten Vogel
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht