Mietrecht Erfurt

Das Mietrecht beschäftigt sich mit der Überlassung einer Sache an eine andere Person, gegen Entgelt.

Schwerpunkt bildet hierbei das Immobiliarmietrecht.

Dieses regelt sowohl bei Gewerberaum- als auch bei Wohnungsmietverträgen die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter sowie die damit einhergehenden Problemkreise.

Regelmäßig kommt es bei der Kündigung von Mietverhältnissen und der Verlängerung von Mietverhältnissen, der Geltendmachung von Eigenbedarf, bei mangelhaften Mietsachen sowie bei den Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen zu Streit.

Da das Mietrecht im besonderen Maße durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gestaltet wird, ist es ratsam, vor dem eigenen Tätigwerden kompetenten Rechtsrat einzuholen. So kann unter Umständen ein teurer und langwieriger Rechtsstreit vermieden werden.

Insbesondere trifft dies zu bei der Geltendmachung von Mietminderung bzw. deren Abwehr und der geplanten Beendigung von Mietverhältnissen. Hierbei werden die meisten Fehler begangen und können in einem späteren Rechtsstreit unter Umständen nur schwer korrigiert werden.

Hierbei sind wir regelmäßig für unsere Mandanten mit der Prüfung, der Zulässigkeit und Form von Mieterhöhungen, der Mietanpassung und Nebenkostenabrechnungen sowie der Frage der Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Schönheitsreparaturklauseln tätig.

Selbstverständlich vertreten wir unsere vermietende Mandantschaft auch bei der Geltendmachung von Mietschulden sowie Schadenersatzansprüchen als auch bei der Kündigung von Mietverträgen und Durchführung und Durchsetzung von Räumungsklagen.

Ansprechpartner für Mietrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:

Rechtsanwalt Torsten Vogel
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietspiegel in Thüringen

Hier finden sie eine Übersicht über die Mietspiegel gem. §§ 558c bzw. d BGB in Thüringen