Kreditverkauf ist zulässig

Eine Bank kann auch gegen den Willen ihres Kunden dessen Kredit an Dritte verkaufen.

Banken sind weder durch den Datenschutz noch durch das Bankgeheimnis daran gehindert, einen Kredit ihres Kunden an einen anderen Investor zu verkaufen. Eine solche Forderungsveräußerung ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch dann zulässig, wenn der Kreditnehmer hiermit nicht einverstanden ist. Soweit nicht im Darlehensvertrag selbst ein Abtretungsverbot ausdrücklich vorgesehen ist, kann ein solches nachträglich weder aus dem Bankgeheimnis noch aus dem Bundesdatenschutzgesetz abgeleitet werden. Dass der den Kredit erwerbende Investor zugleich auch die relevanten Daten des Schuldners erhält, steht dem insoweit nicht entgegen.

 
[mmk]