31.03.2014

Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten

Wie das Landearbeitsgericht Köln mit Urteil vom 29.10.2012 zum Aktenzeichen 5 Sa 549/11 entschied, müssen Lufthansa-Piloten weiterhin Mützen auf dem Flughafen tragen, auch wenn für Pilotinnen die Mützenpflicht nicht gilt. Das Landesarbeitsgericht Köln sah hier keinerlei Benachteiligung von Männern.

Ein Pilot der Lufthansa hatte gegen die Mützenpflicht geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Hintergrund der Entscheidung ist eine bei der Lufthansa existierende „Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung". Diese regelt, dass Piloten auf dem Flughafen eine Flugkapitänsmütze tragen müssen. Pilotinnen können die Mütze tragen, müssen es aber nicht. Darin sah der Pilot einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Er wolle als Mensch und nicht als Mann behandelt werden, argumentierte er. Außerdem trügen 95% seiner männlichen Kollegen die Mütze sowieso nicht. Nur bei ihm habe sein Chef nun plötzlich darauf beharrt. Die Lufthansa argumentierte, die Mütze entspreche dem historisch gewachsenen Bild eines Flugkapitäns.

Das Landesarbeitsgericht argumentierte, man dürfe die Mütze nicht isoliert sehen, sondern als Teil der Dienstbekleidung, die für Männer und Frauen unterschiedlich geregelt sei. Die Dienstbekleidung für Frauen habe auch ihre Besonderheiten. Frauen dürften einen Rock tragen, Männer nicht. Das stelle auch keine Benachteiligung der Männer dar. Anderenfalls wären unterschiedliche Dienstkleidung für Männer und Frauen generell unzulässig.