Das OLG Rostock entschied, mit Beschluss vom 19.05.2009 Az.: 3 U 16/09, dass eine doppelte oder qualifizierte Schriftformklausel, mit der vorgesehen wird, dass eine Abweichung von einer Schriftformklausel ebenfalls der Schriftform bedürfe,[nbsp] gegen § 307 BGB[nbsp]verstößt und daher unwirksam ist.

Der Bundesgerichtshof hatte mit Beschluss vom 28.04.2011, Az. V ZB 194/10, zur Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erneut Stellung genommen.

Wie das OLG Hamm mit Urteil vom 27.04.2012 zum AZ: I 20 U 144/11 entschied, ist auch eine Leistungsreduzierung auf Null seitens des Wohngebäudeversicherers bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit zulässig. Im vorliegenden Rechtsstreit stritten die Parteien darum, ob dem Kläger ein Anspruch auf Leistung auf Grund eines am 02.01.2009 entdeckten Leitungswasserschadens zusteht.

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Mit Urteil vom 20.06.2011 zum AZ. IX R 67/10 hat der Bundesfinanzhof eine bisherige Rechtssprechung geändert und entschieden, dass Schuldzinsen, für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, wenn das Gebäude veräußert wird und der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht um die ursprüngliche Darlehensverbindlichkeit vollständig zu tilgen.

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte mit Urteil vom 19.08.2011 zum Aktenzeichen 6[nbsp]U[nbsp]9/11 über den Provisionsanspruch eines Maklers zu entscheiden. Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Ein gewerblicher Makler hatte im Internet auf der Plattform „Immobilien Scout 24“ ein Baugrundstück mit Größe und Kaufpreis sowie einem Hinweis „Provision 7,14 %“ angeboten.

Das OLG Koblenz hatte mit Urteil vom 07.01.2014 zum Aktenzeichen: 3 U 539/13 über den Provisionsanspruch eines Maklers zu entscheiden.