04.04.2016

Private Internetnutzung, Auswertung des Browserverlaufs zulässig

Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 14.01.2016 zum Az.: 5 SA 657/15 entschied, darf der Arbeitgeber den Browserverlauf des Computers eines Mitarbeiters ohne dessen Zustimmung kontrollieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter seiner Arbeitszeit auch für privates Internet zu hoffen nutzt. Das Landesarbeitsgericht betonte, dass ein Beweisverwertungsverbot nicht besteht, auch wenn es sich hier um personenbezogene Daten handele, in deren Kontrolle der Mitarbeiter nicht eingewilligt habe.

Im zugrundeliegenden Fall hatte der Arbeitgeber Mitarbeitern gestattet, mit den betrieblichen PC in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen privat im Internet zu surfen. Nachdem darauf hingewiesen wurde, dass ein Mitarbeiter wohl auch während der Arbeit oft privat im Internet surft, wertete der Arbeitgeber den Browserverlauf aus. Das Ergebnis sprach für sich. Der Mitarbeiter war innerhalb von 30 Arbeitstagen rund fünf Tage privat im Internet unterwegs gewesen. Daraufhin beendete der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab dem Arbeitgeber Recht. Die unerlaubte Nutzung des Internets rechtfertige nach Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Bei Frage der Verwertbarkeit der Auswertung des Browserverlaufes stellte das Landesarbeitsgericht auch darauf ab, dass der Arbeitgeber im vorliegenden Fall auch keine andere Möglichkeit gehabt habe, den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen.