05.12.2014

„Düsseldorfer Tabelle“ 2015 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 01.01.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht.

Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von derzeit 1.000,00 € auf 1.080,00 €, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige steigt der Selbstbehalt von 800,00 € auf 880,00 €.

Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, volljährigen Kindern oder gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen werden angehoben und zwar bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber volljährigen Kindern von 1.200,00 € auf 1.300,00 € und bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten von 1.100,00 € auf 1.200,00 €.

Dagegen wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zunächst noch nicht erhöht. Eine Anhebung des Mindestunterhaltes erfolgt jedoch voraussichtlich im Laufe des Jahres 2015. Bis zu dieser Anhebung verbleibt es auch ab dem 01.01.2015 bei den derzeitigen Mindestunterhaltsbeträgen.

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