19.03.2014

Hertha-Profi: Kein Anspruch auf Teilnahme am Training der Lizenzmannschaft

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag des Fußballprofis Peer Kluge, am Training der Lizenzmannschaft von Hertha BSC teilnehmen zu können, ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Hertha BSC hatte Peer Kluge angewiesen, vorübergehend am Trainings- und Spielbetrieb der 2. Mannschaft teilzunehmen. Mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wollte Peer Kluge erreichen, wieder am Profitraining teilnehmen zu können.
Arbeitsvertragliche Bestimmung ist rechtswirksam und für beide Vertragsparteien bindend
Der Antrag hatte vor dem Arbeitsgericht Berlin keinen Erfolg, weil sich der Spieler arbeitsvertraglich verpflichtet hatte, auch an einem Training der 2. Mannschaft teilzunehmen. Diese vertragliche Bestimmung sei rechtswirksam und für beide Vertragsparteien bindend.

nbsp

Quelle:nbspkostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2014
nbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbsp Arbeitsgericht Berlin/ra-online

nbsp

nbsp