31.03.2014

Mord an einer Lehrerin - Urteil des Landgerichts Bremen gegen ehemaligen Schüler rechtskräftig

Mit Beschluss vom 12.01.2011 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet.

Dem ging das Urteil des Landgerichts Bremen vom 23. August 2010- 22 Ks 271 Js 71141/09 (34710) voraus, durch das der Angeklagte wegen Mordes unter Zugrundelegung erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt wurde. Die Vorinstanz sah es als erwiesen an, dass der 21 Jahre alte, seit seiner Kindheit psychisch schwer gestörte Angeklagte im Dezember 2009 mit 22 Messerstichen seine frühere Lehrerin tötete. Ende 2006 habe der Angeklagte sein späteres Opfer an seiner Schule kennen gelernt und sich in sie verliebt. Seine Kontaktversuche habe die junge Lehrerin abgewiesen, sodass seine Zuneigung in Wut und Hass umgeschlagen sei. Bereits im November 2008 habe er den Entschluss gefasst, sie zu töten und habe über ein Jahr lang die persönlichen Lebensumstände des Opfers ausgeforscht, bevor er ihm vor dessen Wohnhaus auflauerte um es zu töten.

BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 12.Januar 2011 - 5 StR 538/10