12.03.2014
Fahrgäste müssen im Busverkehr selbst für sicheren Halt sorgen
Wie das Amtsgericht München in einer Entscheidung vom 27.06.2007 zum Az.: 345 C 11858/07 entschied, ist, wer den öffentlichen Personennahverkehr nutzt, selbst dafür verantwortlich, sich ausreichend festzuhalten.
Im entschiedenen Fall war die Klägerin bei einer Fahrt in einem öffentlichen Bus am Kopf verletzt worden, weil sie wegen einer verkehrsbedingten Vollbremsung des Busses gegen die Glasscheibe vor ihrem Sitz geprallt war. Die entstandenen Arztkosten sowie die Kosten für die zerstörte Brille verlangte die 63-jährige von den Münchener Verkehrsbetrieben ersetzt. Zusätzlich verlangte sie ein Schmerzensgeld von 600,00 €. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die zuständige Richterin stellte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass es jedem Fahrgast selbst obläge, für einen sicheren Halt im Bus zu sorgen. Im dichten Straßenverkehr sei stets mit plötzlichen Abbremsmanövern zu rechnen. Anders als die Klägerin konnte das Gericht auch keine Pflichtverletzung der Verkehrsbetriebe erkennen. Schließlich sei es auch der Sitznachbarin der Klägerin möglich gewesen, sich bei der Vollbremsung an der Scheibe abzustützen.